Hauptmenü
Besucher
Heute83
Gestern116
diese Woche83
diesen Monat2598
Gesamt522398

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)


Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Drucksache 331/11

Durch die Verwaltungsvorschrift soll ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes durch die Bundesländer gewährleistet werden. Sie soll den Verwaltungsbehörden der Länder, die das Waffengesetz im Wesentlichen vollziehen, die Anwendung des Gesetzes erleichtern

Darüber hinaus werden die durch das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002, das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 und die waffenrechtlichen Änderungen im Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (Inkraft-treten 25. Juli 2009) neu geschaffenen Bestimmungen konkretisiert.

weiter Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

Andreas Pöschel
-Sprecher-

IG "Der Dreispitz" -Traditionsvereine des 18. Jahrhunderts-