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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)


Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Drucksache 331/11

Durch die Verwaltungsvorschrift soll ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes durch die Bundesländer gewährleistet werden. Sie soll den Verwaltungsbehörden der Länder, die das Waffengesetz im Wesentlichen vollziehen, die Anwendung des Gesetzes erleichtern

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neue Waffenrecht -Kurzübersicht-


Seit April 2008 gilt das neue Waffenrecht - Kurzübersicht-. Für den Umgang mit Schusswaffen ist eine Erlaubnis erforderlich.

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Führen/Transport (§ 12 Waffengesetz)


Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

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Hinweise zum Verbringen von Explosivstoffen


Die Anwendungshinweise zur Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durch-führungsrichtlinien) - RSE liegen seit 05. Sept. 2005 vor. Diesen ist auf Seite 9 zu entnehmen, dass bei 3.2.1.1.1 die folgende lfd. Nr. angefügt wird:

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IG "Der Dreispitz" -Traditionsvereine des 18. Jahrhunderts-